JIKONG JK-BMS BMS 4S-8S 100A LiFePO4 JK-B1A8S10P 1A Active Balancer

Das neue JK-BMS bietet innovative Funktionen und eine vielseitige Einsetzbarkeit. Außerdem ist ein aktiver Balancer integriert, wodurch kein zusätzlicher Balancer erforderlich ist. Spannungsdifferenzen zwischen den Zellen lassen sich so bequem ausgleichen.

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JIKONG JK-BMS BMS 4-8S 100A LiFePO4 JK-B1A8S10P 1A Active Balancer
Modell: JK-PB1A8S10P
Konfiguration: 4S, 8S
Aktives Balancing: 1 A
Entladestrom: 100 A
Ladestrom: 100 A
Maximaler Ladestrom: 100 A
Maximaler Entladestrom: 200 A
Anzahl der Temperatursensoren: 2
Temperaturschutz: ja
Kurzschlussschutz: ja
Kapazitätsmessung: ja
Bluetooth: ja

* Nullsteuersatz

Beim Bezahlen befindet sich eine Checkbox zur Bestätigung der Voraussetzungen für den Nullsteuersatz gemäß § 12 Abs. 3 UStG.
Mit Aktivieren dieser Checkbox erklären Sie verbindlich, dass Sie die nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen erfüllen. Diese Erklärung ist Bestandteil des Kaufvertrags.

Achtung: Der Nullsteuersatz gemäß § 12 Abs. 3 UStG gilt ausschließlich für deutsche Endabnehmer.

Gewerbliche Kunden sind von der Anwendung des Nullsteuersatzes ausgeschlossen.

Wichtig:
Adressen von Packstationen, Paketdienstleistern, Versandlagern oder Weiterleitungsdiensten, zum Beispiel „Paketstation Swiss“ oder Grenzpaketdienste, werden nicht beliefert.Die Lieferung muss direkt an den Rechnungsempfänger erfolgen. Ein nachgelagerter Versand durch Dritte ist unzulässig.
Bestellungen, die gegen diese Bedingungen verstoßen, werden storniert.

Der Nullsteuersatz gemäß § 12 Abs. 3 UStG gilt nur, wenn:

  • Sie Betreiber der Photovoltaikanlage sind oder zum Zeitpunkt der Lieferung voraussichtlich sein werden.
  • Die Anlage auf oder in der Nähe eines begünstigten Gebäudes installiert wird.
    → Die Betreibereigenschaft ist die zwingende Grundvoraussetzung für alle weiteren Erleichterungen.

Welche Vereinfachungsregeln gelten für Stromspeicher und Komponenten?

  • 1. Vereinfachungsregel – Gebäudebezug durch 30 kW-Grenze
    Es wird automatisch ein begünstigtes Gebäude angenommen,
    wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt oder voraussichtlich nicht überschreiten wird
  • 2. Vereinfachungsregel – Speicher über 5 kWh
    Für Stromspeicher mit mehr als 5 kWh wird automatisch angenommen, dass sie für ein begünstigtes Gebäude vorgesehen sind. → Ein zusätzlicher Nachweis zur Gebäudeart oder zur Anlagengröße ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Was gilt als begünstigtes Gebäude?

Dazu zählen insbesondere:

  • private Wohnhäuser und Wohnungen
  • Gartenlauben und Wochenendhäuser
  • ortsfest genutzte Wohnwagen oder Tiny Houses
  • Gebäude mit gewerblicher Nutzung, sofern die PV-Anlage auch privaten Zwecken dient
    (z. B. Laden eines privaten E-Autos)

Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen

Der Käufer erklärt im Bestellvorgang durch Aktivieren der Checkbox, dass die Voraussetzungen für die Anwendung des Nullsteuersatzes erfüllt sind.
Diese Erklärung dient als Nachweis im Sinne des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses, Abschnitt 12.18 Abs. 6.

Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen

Der Käufer erklärt im Bestellvorgang durch Aktivieren der Checkbox, dass die Voraussetzungen für die Anwendung des Nullsteuersatzes erfüllt sind.
Diese Erklärung dient als Nachweis im Sinne des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses, Abschnitt 12.18 Abs. 6.

Abschnitt 12.18 Abs. 6 Umsatzsteuer-Anwendungserlass:

Der leistende Unternehmer hat nachzuweisen, dass die Tatbestandsvoraussetzungen zur Anwendung des Nullsteuersatzes erfüllt sind. Ausreichend für den Nachweis ist es, wenn der Erwerber erklärt, dass er Betreiber der Photovoltaikanlage ist und es sich entweder um ein begünstigtes Gebäude handelt oder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut MaStR nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt oder betragen wird. Eine Erklärung des Erwerbers im Sinne des Satzes 2 kann auch im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung (z. B. AGB) erfolgen. Dasselbe gilt für nachträgliche Lieferungen von Speichern, wesentlichen Komponenten und Ersatzteilen.