Die neue Batterieverordnung (BATT2 2023): Was ändert sich für den stationären Heimspeicher

Am 28. Juli 2023 hat die Europäische Kommission die neue Batterieverordnung der Union im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Diese ersetzt die alte Batterierichtlinie 2006/66/EG vom 6. September 2006 und tritt am 17. August 2023 in Kraft. Sechs Monate später, am 18. Februar 2024, wird die Verordnung in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Ganzheitliche Betrachtung als stationäres Batterie-Energiespeicherspeichersystem (BESS)

Mit der neuen Verordnung findet ein Perspektivwechsel statt. Weg von der Einzelbetrachtung hin zu einer systemischen Herangehensweise über den Transport bis hin zum End of Live (EOL). Unter den beiden Schlagwörtern Nachaltigkeit und Sicherheit wurden viele neue Bereiche mit einbezogen:

  • CE-Kennzeichnung: Aufnahme der Verordnung in die Konformitätserklärung
  • Transport, Installation und Sicherheit
  • CO2-Fußabdruck
  • Mindestanforderungen an Haltbarkeit und Leistungsfähigkeit (paircycle hat mit EVE-Zellen beste Performence dokumentiert)
  • Kreislaufwirtschaft und Recycling
  • Entnehmbarkeit und Austauschbarkeit der Batteriezellen (paircycle Batteriespeicher schon jetzt)
  • Digitaler Batteriepass (paircycle BMS stellen dem Nutzer alle Werte über den State of Health der Batterie zur Verfügung)
  • Second Life Anwendungen (paircycle Batteriespeicher sind in 20 Jahren selber im Second Life)
  • End of Life (EOL)

Sicherheit von stationären Batterie-Energiespeichersystemen (BESS)

Die Anforderungen an die Sicherheit von stationären Batterie-Energiespeichersystemen (BESS) werden in Artikel 12 beschrieben. Im Anhang VIII werden explizit die erforderlichen Sicherheitstests aufgelistet, die für die technischen Unterlagen vorgeschrieben sind. Bislang war nur der Nachweis über den bestandenen UN Transport Test UN 38.3 zwingend vorgeschrieben.

Neu sind vor allem Anforderungen an den Branschutz und das Ausgasen von Batteriezellen. Die anderen Tests werden bereits durch den UN 38.3 Transporttest sowie der IEC 62619 abgedeckt. Besonders relevant ist hierbei der sog. Propagationstest aus der IEC 62619. Er bietet Schutz vor thermischem Durchgehen (engl. thermal runaway). Bei diesem Test wird eine Zelle künstlich mittels Laser durchgebrannt, um zu gewährleisten, dass die Reaktion nicht auf benachbarte Zellen übergreift (thermische Propagation).

Die Batteriespeicher von paircycle erfüllen also schon jetzt die sicherheitsrelevanten Aspekte.

Elektrofahrzeugbatterien: Eine eigene Kategorie

Mit dem rapiden Wachstum von Elektrofahrzeugen im Straßenverkehr wird deutlich, dass Batterien, die speziell für den Antrieb dieser Fahrzeuge genutzt werden, eine bedeutende und stetig wachsende Marktnische darstellen. Daher schlagen wir vor, diese Batterien, gemäß der Richtlinie 2006/66/EG als Industriebatterien eingestuft, als eigenständige Kategorie „Elektrofahrzeugbatterien“ zu klassifizieren.

LV-Batterien: Eine neue Kategorie für leichte Verkehrsmittel

Batterien, die in leichten Verkehrsmitteln wie E-Bikes und E-Scootern Verwendung finden, wurden bisher nicht als eigene Kategorie betrachtet. Aufgrund ihres zunehmenden Einsatzes im Bereich nachhaltiger urbaner Mobilität schlagen wir vor, diese Batterien als eigenständige Gruppe unter dem Namen „LV-Batterien“ zu definieren.

Stationäre Batterie-Energiespeichersysteme (BESS) gelten als Industriebatterien mit internem Speicher

Batterien, die zur Energiespeicherung im privaten oder häuslichen Umfeld dienen, fallen gemäß dieser Verordnung unter die Kategorie der Industriebatterien. Weitere Regulierungen beziehen sich allerdings explizit auf Stationäre Batterie-Energiespeichersysteme. Das sind Systeme, die immer einen integrierten Wechselrichter besitzen. Also Industriebatterien mit internem Speicher.

Batteriespeicher ohne Wechselrichter gelten dann also als Industriebatterien mit externem Speicher?

Dementsprechend sind Batteriespeicher ohne inegrierten Umrichter als normale Industriebatterien zu betrachten. Auch die Bezeichnung Industriebatterien mit externem Speicher findet Verwendung. Hier ist die Begrifflichkeit allerdings „leicht verständlich“ erklärt. Oder was meinen Sie?

„Batterie mit externem Speicher“ eine Batterie, die speziell so ausgelegt ist, dass seine Energie ausschließlich in einer oder mehreren außen angebrachten Vorrichtungen gespeichert wird; (Artikel 3 Absatz 1 Nr. 8)

Wenn auch eine längere Google-Recherche keine Aufklärung bringt, frage ich mich, warum diese Formulierungen in der Verordnung zu finden sind. Für Industriebatterien gelten andere Nachhaltigkeits- und Sicherheitsanforderungen als für Stationäre Batterie-Energiespeichersysteme (BESS). Hinzu kommt, dass die in Anhang VIII genannten Anforderungen und Sicherheitsprüfungen auf das ganze Energiespeichersystem nicht angewendet werden können. Diese sind nur bei Batterien mit Batteriemanagementsystem (BMS) ohne integriertem Wechselrichter sinnvoll anzuwenden.

Die 5 Batteriearten im Überblick

Die Zuordnung einer Kategorie spielt nicht nur für die spätere Entsorgung eine Rolle, sondern bestimmt auch welche Sicherheitsanforderungen und welche anderen Standards eingehalten dokumentiert werden müssen.

Gerätebatterien (Portable Batteries)

sind alle Batterien, die

  • versiegelt sind,
  • maximal 5 kg wiegen,
  • nicht speziell für industrielle Verwendungszwecke konzipiert sind,
  • bei denen es sich weder um Traktionsbatterien, noch Batterien für leichte Verkehrsmittel, noch Starterbatterien handelt.

Allzweck-Gerätebatterien (Portable Batteries of General Use)

bilden eine Unterart der Gerätebatterien, die

  • wiederaufladbar oder nicht wiederaufladbar sind,
  • speziell für die Interoperabilität hergestellt werden,
  • folgende Bauformen aufweisen: 4,5 Volt (3R12), Knopfzelle, D, C, AA, AAA, AAAA, A23, 9 Volt (PP3).

Batterien für leichte Verkehrsmittel (LV, Light Means of Transport)

sind Batterien sind Batterien

  • die gekapselt sind,
  • maximal 25 kg wiegen,
  • für die Traktion von Radfahrzeugen ausgelegt sind, die ausschließlich von einem Elektromotor oder von einer Kombination aus Motor- und Muskelkraft angetrieben werden können, einschließlich typgenehmigter Fahrzeuge der Klasse L, und bei denen es sich nicht um Traktionsbatterien handelt.

Autobatterien (SLI, Batteries for Starting, Lighting, and Ignition)

sind Batterien

  • die für die Versorgung des Anlassers,
  • der Beleuchtung,
  • der Zündung mit elektrischer Energie ausgelegt sind und
  • die auch in Fahrzeugen, anderen Verkehrsmitteln oder Maschinen unterstützend oder als Ersatz eingesetzt werden können.

Industriebatterien

sind Batterien

  • die speziell für industrielle Verwendungszwecke konstruiert,
  • die für industrielle Zwecke bestimmt sind, nachdem sie einer Vorbereitung zur Wiederverwendung oder Wiederverwertung unterzogen wurden,
  • jede andere Batterie mit einem Gewicht von mehr als 5 kg, bei der es sich nicht um eine LV-Batterie, eine Traktionsbatterie oder eine Starterbatterie handelt.

Traktionsbatterien (EV, Electrical Vehicles)

sind Batterien,

  • die speziell für die Bereitstellung von elektrischer Energie für den Antrieb von Hybrid- oder Elektrofahrzeugen der Klasse L gemäß der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 und mit einem Gewicht von mehr als 25 kg ausgelegt sind, oder
  • für die Bereitstellung von elektrischer Energie für den Antrieb von Hybrid- oder Elektrofahrzeugen der Klasse M, N, O gemäß der Verordnung (EU) 2018/858 ausgelegt sind.

Stationäre Batterie-Energiespeichersysteme

gelten als Industriebatterien mit internem Speicher,

  • die zur Energiespeicherung im privaten oder häuslichen Umfeld verwendet werden, unabhängig davon, wo oder von wem diese Batterien eingesetzt werden.
24. November 2023